Florian Ritter

Florian Ritter

Allgemeine Geschäfts-bedingungen für Bildlieferungen (AGB)

1. Geltungsbereich der Geschäftsbedingungen

1.1 Die Erstellung und Lizenzierung von Bildern erfolgt ausschließlich auf Grundlage der nachstehenden Bedingungen. Diese Bedingungen gelten auch für alle zukünftigen Verträge, sofern keine abweichenden Regelungen ausdrücklich vereinbart wurden.

1.2 Abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, der Fotograf stimmt diesen ausdrücklich zu.

2. Produktionsaufträge

2.1 Kostenvoranschläge des Fotografen sind unverbindlich. Der Fotograf informiert den Auftraggeber nur über Kostenerhöhungen, wenn eine Überschreitung der ursprünglich veranschlagten Kosten um mehr als 15% zu erwarten ist.

2.2 Der Auftraggeber ist verpflichtet, erforderliche Zustimmungen von abgebildeten Personen und Rechteinhabern für die Aufnahme und Nutzung der Bilder einzuholen. Der Auftraggeber stellt den Fotografen von Ansprüchen Dritter frei, die aus der Verletzung dieser Pflicht resultieren. Die Freistellungsverpflichtung entfällt, wenn der Auftraggeber nachweist, dass ihn kein Verschulden trifft.

2.3 Der Fotograf darf Dritte im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers beauftragen, wenn dies zur Vertragserfüllung notwendig ist.

2.4 Der Fotograf wählt die Bilder aus, die er dem Auftraggeber zur Abnahme vorlegt. Nutzungsrechte werden nur nach vollständiger Bezahlung eingeräumt.

2.5 Der Auftraggeber muss die übergebenen Bilder innerhalb einer angemessenen Frist prüfen und etwaige Mängel rügen. Offensichtliche Mängel sind innerhalb von zwei Wochen schriftlich anzuzeigen, nicht offensichtliche Mängel innerhalb von zwei Wochen nach Entdeckung.

3. Produktionshonorar und Nebenkosten

3.1 Wird die für die Aufnahmearbeiten vorgesehene Zeit aus Gründen, die der Fotograf nicht zu vertreten hat, überschritten, wird ein Pauschalhonorar entsprechend erhöht. Bei Zeithonorar wird der Fotograf für die zusätzliche Zeit ebenfalls bezahlt.

3.2 Der Auftraggeber erstattet zusätzlich zum Honorar die Nebenkosten, die dem Fotografen im Zusammenhang mit der Auftragsdurchführung entstehen.

3.3 Das Produktionshonorar ist bei Ablieferung der Bilder fällig. Bei Teillieferungen wird das entsprechende Teilhonorar jeweils bei Ablieferung eines Teils fällig. Bei längeren Aufträgen kann der Fotograf Abschlagszahlungen verlangen.

3.4 Nutzungsrechte erwirbt der Auftraggeber erst nach vollständiger Bezahlung des Honorars und der Nebenkosten.

4. Anforderung von Archivbildern

4.1 Archivbilder werden dem Auftraggeber zur Sichtung und Auswahl für einen Monat ab Lieferdatum zur Verfügung gestellt. Kommt kein Lizenzvertrag zustande, sind analoge Bilder und Bilddatenträger zurückzugeben und gespeicherte Bilddaten zu löschen.

4.2 Mit der Überlassung der Bilder werden keine Nutzungsrechte übertragen. Jede Nutzung bedarf der schriftlichen Zustimmung des Fotografen.

4.3 Die Nutzung der Bilder als Arbeitsvorlagen oder zu Layoutzwecken ist kostenpflichtig. Werden Diarahmen oder Folien geöffnet, kann der Fotograf ein Layouthonorar berechnen.

4.4 Für die Zusammenstellung der Bildauswahl kann eine Bearbeitungsgebühr erhoben werden, mindestens 30 €. Versandkosten sind zusätzlich zu erstatten.

4.5 Bei Überschreitung der Rückgabefrist wird eine Blockierungsgebühr von 1,50 € pro Tag und Bild erhoben.

5. Nutzungsrechte

5.1 Der Auftraggeber erwirbt nur die vertraglich festgelegten Nutzungsrechte an den Bildern. Eigentumsrechte werden nicht übertragen. Der Fotograf darf die Bilder für Eigenwerbung verwenden.

5.2 Die Übertragung der Nutzungsrechte an Dritte bedarf der schriftlichen Zustimmung des Fotografen.

5.3 Bilder dürfen nur in der Originalfassung genutzt werden. Änderungen oder Umgestaltungen bedürfen der Zustimmung des Fotografen.

5.4 Bei jeder Bildveröffentlichung ist der Fotograf als Urheber zu benennen.

6. Digitale Bildverarbeitung

6.1 Die Digitalisierung und Weitergabe von Bildern ist nur erlaubt, soweit die Nutzung dies erfordert.

6.2 Bilddaten dürfen nur für die eigenen Zwecke des Auftraggebers und für die Dauer des Nutzungsrechts archiviert werden. Eine Speicherung in öffentlich zugänglichen Datenbanken bedarf einer gesonderten Vereinbarung.

6.3 Bei der digitalen Erfassung muss der Name des Fotografen elektronisch mit den Bilddaten verknüpft werden.

7. Haftung und Schadensersatz

7.1 Der Fotograf haftet nur für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden. Ausnahmen gelten für wesentliche Vertragspflichten und Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit.

7.2 Der Fotograf haftet nicht für die wettbewerbs- und markenrechtliche Zulässigkeit der Nutzung seiner Bilder.

7.3 Ansprüche des Auftraggebers verjähren ein Jahr nach gesetzlichem Verjährungsbeginn. Ausnahmen gelten für vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzungen und Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit.

7.4 Der Versand von Bildern erfolgt auf Gefahr und Rechnung des Auftraggebers.

7.5 Bei unberechtigter Nutzung oder Veränderung eines Bildes kann der Fotograf eine Vertragsstrafe von mindestens 500 € pro Bild fordern.

7.6 Bei fehlender Urhebernennung oder nicht dauerhafter Verknüpfung des Fotografennamens mit dem Bild wird eine Vertragsstrafe von mindestens 200 € pro Bild fällig.

8. Mehrwertsteuer, Künstlersozialabgabe

Zusätzlich zu Honoraren, Gebühren und Kosten werden Mehrwertsteuer und Künstlersozialabgabe in gesetzlicher Höhe erhoben.

9. Statut und Gerichtsstand

9.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

9.2 Der Gerichtsstand ist der Wohnsitz des Fotografen, wenn der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder seinen Sitz nach Vertragsabschluss ins Ausland verlegt.